Zutrittsregelung beim Besuch der Konzerte im Jänner 2022

Geltende Zutrittsregeln für das 4. Abonnementkonzert:
Für Veranstaltungen mit 1.000 bis 2.000 Personen gilt die "Booster+" Regelung.
Für den Besuch der bevorstehenden Abonnement-Konzerte ist somit ein Nachweis über 3 Impfungen PLUS ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgeschrieben.
Genesene benötigen ein Zertifikat über 2 Impfungen PLUS PCR-Test.
Es gilt FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts im Musikverein, auch während des Konzertes.
Ausnahmeregeln des Musikvereins
KonzertbesucherInnen, deren Zweitimpfung (außer Johnson & Johnson) weniger als 120 Tage zurückliegt, dürfen mit einem gültigen PCR-Test auch Veranstaltungen besuchen die der Booster+ Regelung unterliegen.
Bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson und einer Zweitimpfung mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna gilt die zweite Impfung als Booster Impfung.
KonzertbesucherInnen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test.
In jedem Fall beträgt die Gültigkeitsdauer eines PCR-Tests in Wien 48 Stunden.
Kommt das PCR-Testergebnis nicht rechtzeitig an berechtigt ein Antigentest zum Veranstaltungsbesuch.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Corona-Regelungen im Musikverein für das Gesellschaftskonzert mit Valery Gergiev (14.01.) und die Gesellschaftskonzerte mit Rudolf Buchbinder (17.01.; 18.01.), sowie das Konzert mit Valery Gergiev im Konzerthaus Wien.